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Betriebsstätte,Reisekosten,Gewerbesteuer,§ 12 AO

Einzelunternehmer E wohnt gemeinsam mit seinem Sohn S in W. Der Sohn ist sozialversicherungspflichtig bei E angestellt. Beide fahren ca. drei- bis viermal wöchentlich zusammen von ihrem gemeinsamen Wohnsitz mit dem Betriebs-Pkw des E zu einer ca. 15 km entfernten Garage in G, wo sich ein Lkw befindet, mit dem sie dann gemeinsam zu verschiedenen Baustellen fahren. In dieser Garage werden gelegentlich auch kleinere Reparaturarbeiten an Baumaschinen durchgeführt. Ansonsten erfolgen dort keine weiteren Arbeiten. Der Gewerbebetrieb ist in W angemeldet. Von dort aus erfolgt auch die gesamte Akquise und Administration. G ist nicht als Betriebsstätte gemeldet. Frage 1: Handelt es sich bei den Fahrten W–G um Dienstreisen oder um Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte? Frage 2: Können für den Sohn und den Vater Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht bzw. an den Sohn steuerfrei ausgezahlt werden? Frage 3: Muss der Ort, an dem sich die Garage befindet, im Rahmen der Gewerbesteuerzerlegung berücksichtigt werden, obwohl dort überhaupt kein Gewerbebetrieb angemeldet ist? Handelt es sich hier überhaupt um eine unselbständige Betriebsstätte?
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