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Mietwohnungsneubau,Sonderabschreibung,§ 7b EStG

Voraussetzung der Inanspruchnahme der Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau ist der Bauantrag vor dem 01.01.2022. In unserem Fall wurde vom Bauträger der Bauantrag auch fristgerecht gestellt. Fertigstellung ist allerdings jetzt Januar 2022 (aufgrund der bekannten Corona-Probleme – geplant war Herbst 2021). Im Januar 2022 wird die Wohnung auch verkauft – kann der Käufer dann ebenfalls noch die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen? Der Kauf einen neuen Wohnung (Kauf im Jahr der Fertigstellung) ist erfüllt, allerdings finde ich nirgends eine Regelung, ob tatsächlich nur auf den Bauantrag des Bauträgers abzustellen ist, und ob die Möglichkeit der Sonder-AFA für den Käufer auch noch 2022 gegeben ist, da dieses Abschreibungsmodell ja auslaufen sollte.
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