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Sachzuwendungen,Aufmerksamkeiten

Mein Mandant sendet den Mitarbeitern bei längerer Krankheit einen Blumenstrauß mit einer Karte mit Genesungswünschen nach Hause. Zählt dieser zu den steuerfreien Sachzuwendungen oder handelt es sich um eine Aufmerksamkeit anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses? Denn zusätzlich erhalten die Mitarbeiter mtl. die steuerfreien Sachzuwendungen. Zählt der Blumenstrauß dazu, wären die Freigrenzen überschritten.
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