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§ 20 UStG,Zeitpunkt der Antragstellung,formelle Bestandskraft bei Festsetzung unter VdN

Meine Mandantin hat die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2018 am 08.10.2019 eingereicht und die Umsatzsteuernachzahlung am 13.11.2019 bezahlt, ein Steuerbescheid ist nicht ergangen. Jetzt soll rückwirkend für das Jahr 2018 ein Antrag auf IST-Versteuerung gestellt werden. Ist das noch möglich oder stehen hier Festsetzungsfristen entgegen?
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