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Rückzahlung Überbrückungshilfen,Bilanzierung HB ? StB,§ 5 EStG

U hat im Jahr 2021 Überbrückungshilfe erhalten. Die Schlussabrechnung wurde noch nicht vorgenommen. Dennoch ist bereits jetzt bekannt, dass ein Teil der erhaltenen Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden muss. Der Jahresabschluss für 2021 wird jetzt erstellt. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss ist eine das Jahresergebnis mindernde Rückstellung in Höhe des wahrscheinlich zurückzuzahlenden Betrags zu bilden. Frage: Sind auch die Voraussetzungen für eine Rückstellung im steuerlichen Jahresabschluss erfüllt?
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