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Zusammenveranlagung,Bestandskräftiger Bescheid

SV: Der Ehegatte erhielt einen Schätzungsbescheid für 2019, der rechtskräftig ist. Die Ehegattin – durch uns steuerlich vertreten – erhielt einen Bescheid für die Einzelveranlagung (Schätzung), gegen den fristgerecht Einspruch eingelegt wurde. Dann wurde eine Zusammenveranlagung beantragt. FA lehnt den Einspruch ab, da der Bescheid an den EM schon rechtskräftig ist. Für mich liegt hier ein Wiedereinsetzungsgrund vor. (Der EM hat den Bescheid auch verschwiegen vor der EF.) Ist hier keine Wiedereinsetzung möglich?
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