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Bewertung,Grundstücke

Zu folgendem Sachverhalt würde ich mich über Ihre Einschätzung freuen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 hat ein niedergelassener Hausarzt seine Praxis aus gesundheitlichen Gründen im Ganzen an eine Ärztin verpachtet, die bis zu diesem Zeitpunkt als Angestellte tätig war. Der bisherige Praxisinhaber hat dabei jedoch keine Praxisaufgabe erklärt (Verpächterwahlrecht), wodurch die Pachteinnahmen (2.700 €/Monat) in der Folge weiterhin als freiberufliche Einkünfte berücksichtigt wurden. Der Pachtvertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2027 vor. Überlassen wurden insbesondere die Arztpraxis zu Besitz und Nutzung einschließlich des dazugehörenden beweglichen Anlagevermögens, die Patientenkartei sowie die Praxisräume, die entsprechend im Anlagevermögen des Praxisinhabers berücksichtigt sind. Am 02.11.2021 ist der Praxisinhaber verstorben. Alleinerbin ist die Ehefrau. Es stellt sich insofern die Frage, wie die verpachtete Praxis im Rahmen der Erbschaftsteuer zu bewerten ist? Welches Bewertungsverfahren ist anzuwenden? Welche Rolle spielt die Praxisimmobilie in der Gesamtbetrachtung? Zivilrechtlich sieht der Pachtvertrag vor, dass die Verpachtung im Todesfall des Verpächters durch dessen Rechtsnachfolger/-in fortgesetzt wird.
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