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Umlage U1,Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer,Anspruch Lohnfortzahlung

Ausgangslage: Ich habe drei Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine Minderheitsbeteiligung an einer GmbH halten (jeweils 10 %). Alle Gesellschafter sind sozialversicherungspflichtig. Fragestellung: 1. Hat die GmbH im Krankheitsfall des Gesellschafter-Geschäftsführers Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung? 2. Besteht für die Sozialversicherung eine Pflicht zur Zahlung der Umlage 1?
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