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Dachsanierung,Photovoltaikanlage,§ 4 Abs. 4 EStG

Ein Mandant hat seit November 2019 eine PV auf dem Dach eines Gartenschuppens. Im Jahr 2020 hat er das Dach erneuern müssen. Die Kosten hierfür möchte er als Betriebsausgaben absetzen, weil ohne die Reparatur die PV nicht funktionsfähig war. Lassen sich diese Kosten absetzen als BA oder anschaffungsnaher Aufwand, da die PV erst einige Monate bestand? Wie würde die Antwort lauten, wenn die PV-Anlage schon älter wäre?
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