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Grundbesitzbewertung,Wohnungen,Verkaufspreis,§ 182 BewG

Der Vater V hat zwei Wohnungen mit Kaufpreis 680 T€ und Nebenkosten 50 T€ = 730 T€ gekauft. Die Wohnungen sind am 30.11.2022 fertiggestellt. Die Wohnungen werden an fremde Dritte vermietet. Der Vater möchte die Wohnungen dann im Dezember an die Tochter T1 schenken. Schenkungsteuerrechtliche Freibeträge sind bereits ausgeschöpft. Frage: Wird die Wohnung bei der Schenkung mit dem Kaufpreis oder dem Wert nach Bewertungsgesetz nach Sachwertverfahren bewertet? Wir sind unsicher, ob das Vorliegen eines Kaufpreises innerhalb einer Frist von bspw. einem Jahr vor Schenkung dazu führt, dass die Bewertung mit dem Kaufpreis erfolgt. Dann würden wir mit der Übertragung die Frist von einem Jahr etc. abwarten, um den geringeren Wert nach Sachwertverfahren anzusetzen. In den neuen Gebäude gibt es ca. 15 identische Wohnungen. Kann das Finanzamt dann diese Kaufpreise vom Bauträger als Vergleichswerte ansetzen (auch wenn nicht vom Gutachterausschuss ermittelt), so dass eben nicht nach Sachwertverfahren bewertet wird?
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