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Immobilien GmbH & Co. KG,Vermögensverwaltung,§ 15 EStG

Sachverhalt: Ein Mehrfamilienhaus gehört seit mehr als zehn Jahren zwei Mandanten (natürliche Personen), die als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Immobilie soll an eine GmbH & Co. KG verkauft werden, an der beteiligt sind: 25 % = Mandant 1, Komplementär 25 % = Mandant 2, Kommanditist 50 % = GmbH (Gesellschafter: Mandant 1 und Mandant 2 je 50 %), Komplementär Fragen: Sind folgende Annahmen zutreffend: (1) Der Verkauf an die KG hat für die bisherigen Eigentümer keine steuerlichen Konsequenzen, weil die Spekulationsfrist des § 23 EStG abgelaufen ist. (2) Die Immobilie kann im Privatvermögen der GmbH & Co. KG geführt werden. Die KG hat damit kein Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne. (3) Die Gewinnermittlung innerhalb der GmbH & Co. KG erfolgt mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung. (4) Der auf die GmbH entfallende Gewinn der GmbH & Co. KG wird bei der GmbH nur der Körperschaftsteuer unterworfen. Bei der GmbH & Co. KG fällt keine Gewerbesteuer an.
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