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doppelte Haushaltsführung,Wegverlegung,Hauptwohnsitz

Der Mandant hat seinen Wohnsitz mit Familie von Ort M nach Ort B aus privaten Gründen verlegt; seine Tätigkeitsstätte im Rahmen seiner nichtselbständigen Arbeit befindet sich weiterhin im Ort M. Es stellt sich die Frage, ob durch den Wohnsitzwechsel eine doppelte Haushaltsführung vorliegt.
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