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Ausschüttung,Jahresüberschuss

In meiner Anfrage geht es um die Verwendung des festgestellten Ergebnisses des Jahresabschlusses. Im Beispielsfall wurde der Jahresabschluss für das Jahr 01 am 30. Oktober des Jahres 02 festgestellt. Der Gewinn sollte in voller Höhe im Folgejahr als Gewinnvortrag ausgewiesen werden. Ein halbes Jahr später wird ein Gesellschafterbeschluss gefasst, welcher Bezug auf den Gewinn des Jahres 01 nimmt und aus diesem eine offene Gewinnausschüttung vornimmt. Aktuelle Liquidität ist gegeben. Frage: Kann dieser Gesellschafterbeschluss so gefasst werden, oder steht diesem der festgestellte Jahresabschluss des Jahres 01 entgegen?
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