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energetische Sanierung,Eigennutzung,§ 35c EStG

Sachverhalt: Der Mandant erwirbt im August 2018 ein bereits vermietetes Grundstück. Der Mandant führt die Vermietung bis zum 31.12.2019 weiter. Im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.05.2021 wird das Gebäude energetisch saniert. Erstellt wird derzeit die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2020. Frage: Ist hier der § 35c EStG einschlägig?
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