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Abstandszahlung,Beendigung Mietvertrag

Unser Mandant hat vor zwei Jahren eine vermietete Wohnung erworben und will diese in naher Zukunft wieder verkaufen. Der Verkaufspreis wird vss. ohne Mieter deutlich höher sein als mit Mieter. Zur Entmietung will unser Mandant dem Mieter eine Abfindung zur Auflösung des Mietvertrags zahlen. Fragen: Ist die Abfindungszahlung steuerlich abzugsfähig und wenn ja, steht diese im Zusammenhang mit der Vermietung oder mit dem (steuerpflichtigen, § 23 EStG) Verkauf? Ist die Abfindungszahlung beim Empfänger (Mieter zu eigenen Wohnzwecken) steuerpflichtig?
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