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§ 24 UmwStG,§ 6 Abs. 3 EStG,§ 7 Abs. 1 ErbStG,Aufnahme eines neuen Gesellschafters

Unsere Mandantin ist eine Partnerschaftsgesellschaft (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG). Beteiligt sind A mit 40 %, B mit 35 % und C mit 25 %. Zum 01.04.2021 wird D mit 15 % Beteiligung aufgenommen; jeder der ursprünglichen Gesellschafter gibt hierzu 5 % seiner Anteile ab. D leistet keine Einlage und ist entsprechend seines Gewinnanteils an den Vermögenswerten der Gesellschaft beteiligt. Fragen: 1) Muss auf den 01.04.2021 eine „Eintritts“-Bilanz erstellt werden? 2) Das Betriebsvermögen (Kapital) der Personengesellschaft soll sich zum 31.03.2021 auf rund 150.000 € belaufen. Entsteht für die ursprünglichen Gesellschafter ein Veräußerungsverlust nach § 16 EStG, da sie kein Entgelt für ihre Anteile erhalten? 3) Da der eintretende Mitunternehmer zur Erlangung seiner Beteiligung weniger aufwenden muss, als ihm – bei Buchwertfortführung – an Kapital eingeräumt wird, stellt sich die Frage nach einer negativen Ergänzungsbilanz bzw. wie dies bei Gewinnermittlern nach § 4 Abs. 3 EStG zu lösen ist. 4) Haben wir etwas übersehen?
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