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Abschreibungen,Nutzungsdauer,§ 7 EStG

Die x-GmbH hat im Jahr 2017 ein Mietwohngrundstück (24 Mietwohnungen/Baujahr 1985) erworben und typisierend mit 2 % (BND 50 Jahre) abgeschrieben. Im Jahr 2022 wurde von einem Bausachverständigen ein Gutachten erstellt. Der Gutachter hat darin festgestellt, dass die Restnutzungsdauer des Gebäudes noch 25 Jahre beträgt. Frage: Ist der Wechsel der Abschreibungssatzes von 2 % zu 4 % in der Bilanz 2022 zulässig?
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