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Spekulationsgewinn,Immobilie Ausland,§ 23 EStG

Ein Stpfl., der eine Immobilie, die im Ausland belegen ist, unentgeltlich übertragen bekommen hat, veräußert diese im Anschluss innerhalb eines Jahres. Ist dieser Veräußerungsgewinn in D steuerlich zu erfassen, wenn die Haltedauer einschließlich der Vorbesitzerzeiten kleiner ist als zehn Jahre? Wie wäre es zu beurteilen, wenn der Übertrag teilentgeltlich erfolgt wäre?
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