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Pkw und Minijob,Ehegattenarbeitsverhältnis,§ 2 EStG

Unternehmer beschäftigt Ehefrau als geringfügig Beschäftigte. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitnehmerin ein Pkw zur Nutzung überlassen. Es gibt darüber entsprechende schriftliche Vereinbarungen, die Arbeitsleistung wird tatsächlich erbracht, Stundenzettel sind geführt. Lohnzahlungen erfolgen regelmäßig. Laut FA kann das Arbeitsverhältnis nicht anerkannt werden, da Stundenlohn inkl. Pkw-Gestellung zu hoch wäre und damit nicht fremdüblich. Frage: Ist deshalb schon das Arbeitsverhältnis tatsächlich gar nicht anzuerkennen wegen des „überhöhten Gehalts“? Oder ist vielmehr der überhöhte Anteil der Gegenleistung als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu erfassen, und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen?
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