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Rückzahlung Corona-Soforthilfe,Bilanzierung bei UG,§ 5 EStG

UG hat 9.000 € Soforthilfe im Jahr 2020 selbst beantragt und im Jahr 2020 erhalten. Bei Bilanzerstellung kommen wir zur Feststellung, dass diese Hilfe wohl wieder zurückzuzahlen ist. Steuerpflichtiger möchte aber nicht von sich aus zurückzahlen, erst wenn er dazu aufgefordert wird. Wie ist steuerrechtlich und handelsrechtlich mit dieser unserer Meinung nach drohender Rückzahlungsverpflichtung zu verfahren? Sind Rückstellungen im Handelsrecht und Steuerrecht zu bilden oder nicht?
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