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Einkommensteuer,IAB,Mehrere GbR

Eheleute haben im Jahr 2020 in Form einer GbR einen IAB in Höhe von 200 T€ für den Erwerb einer Photovoltaikanlage gebildet. Im Jahr 2021 sollen zwei weitere Betriebe (zwei weitere GbRs mit denselben Gesellschaftern, aber anderen Beteiligungsverhältnissen: GbR 1 M 70 %, F 30 % und GbR 2 M 80 % und F 20 %) gegründet werden, in denen ebenfalls jeweils eine weitere Photovoltaikanlage erworben werden soll. Frage: Reicht die unterschiedliche Beteiligungshöhe bei den drei GbRs, um als jeweils getrennte Betriebe zu gelten? Wäre das kritisch, wenn die Beteiligungsquoten in GbR 1 M 90 % zu F 10 % und in GbR 2 genau umgekehrt wären? Wie klar muss die Unterscheidbarkeit der einzelnen Gesellschaften sein? Würde beispielsweise eine Solar I GbR, Solar II GbR, Solar III ausreichen, oder gibt es hieraus Risiken?
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