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Verkauf,Grundstück

Md. wohnt und arbeitet in Hamburg. Erwerb Ferienhaus mit zwei abgetrennten Wohnungen im Jahr 2014 Erwerb angrenzendes unbebautes Grundstück im Jahr 2018 (kein Bauland) Whg. 1 wird von Beginn an fest vermietet bis 2018 und danach als FeWo, ab 1.11.2021 ausschließlich Privatnutzung (Homeoffice insbesondere, keine unternehmerische Nutzung). Whg. 2 wird von Beginn an gemischt genutzt: Vermietung an Feriengäste und privat ca. 70/30, ab 1.11.2021 ausschließlich Privatnutzung. Vorläufigkeitsvermerk wg. Gewinnerzielungsabsicht für Whg. 2 wurde aufgehoben bis einschließlich 2020. neuer Vorläufigkeitsvermerk für Whg. 1 ab 2019 (ab da 100 % als FeWo genutzt bis 31.10.2021) Folgende Fragen hat der Mandant: Kann die Immobilie auch schon im Jahr 2023 steuerfrei veräußert werden, wenn seit 1.11.2021 bis z.B. 1.2.2023 ununterbrochen keine Vermietung mehr erfolgt und beide Wohnungen in diesem Zeitraum zumindest sporadisch privat genutzt wurden? Ist der Vorläufigkeitsvermerk für Whg. 1 überhaupt relevant für die Jahre 2019 bis 2021? Es wurde ja ausschließlich fremd vermietet. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss ja u.E. nicht nachgewiesen werden in diesem Fall. Die private Nutzung ist nur in Whg. 2 erfolgt. Wird die Wertsteigerung des im Jahr 2018 zugekauften Grundstücks nach § 23 EStG besteuert, wenn im Jahr 2023 verkauft wird? Dazu bitte Variante 1: GrSt wurde gemischt genutzt, Variante 2: GrSt wurde 100 % privat genutzt.
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