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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Gutscheine

Ein Unternehmen A möchte seinen Kunden (überwiegend Privatpersonen) im Zusammenhang mit der Auftragserteilung Gutscheine für Drittunternehmen wie z.B. Amazon unentgeltlich als Geschenk als Zeichen des Danks für den Auftrag ausgeben. Zählen solche Geschenke auch als abzugsfähige Betriebsausgaben unter Beachtung der 35-€-Grenze, oder wird hier eine Gegenleistung durch die Auftragserteilung als schädlich angesehen?
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