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Einkommensteuer,Notwendiges Betriebsvermögen,ETW

Mandant M ist als selbstständiger Immobilienmakler und Hausverwalter tätig. Er betreibt sein Büro in einem Haus A, in dem sich drei Eigentumswohnungen befinden. Die ETW im Erdgeschoss gehört der Mutter des M und ist an eine Steuerkanzlei vermietet. Die ETW im 1. OG gehört der Schwester des M und ist an den M für seine Maklertätigkeit vermietet. Die ETW im 2. OG gehört dem Neffen des M und ist an eine Privatperson vermietet. M möchte die ETWs von der Schwester und dem Neffen erwerben. Die ETW der Mutter wird wohl per Schenkung an M übertragen. Im Gegenzug will M in einem Haus B zwei ihm dort gehörende Eigentumswohnungen an die Schwester bzw. den Neffen verkaufen. Wird die ETW Haus A im 1. OG zu notwendigem Betriebsvermögen des M, wenn er diese von der Schwester kauft, da er dort sein Büro betreibt, auch wenn diese ETW noch am selben oder nächsten Tag in einem zweiten Vertrag an den Sohn des M weiterverkauft wird? Bei fremdüblichen Kaufpreisen sollte an einem Tag keine stille Reserve entstehen, die einkommen- oder gewerbesteuerpflichtig wird, da Verkaufspreis und Anschaffungskosten (ohne die Nebenkosten) gleich wären. Dass der Sohn dann die ETW im 1. OG an den Vater M für dessen Maklertätigkeit vermietet, sollte keine Rolle spielen. Ein direkter Verkauf der ETW von der Schwester an den Sohn des M soll aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen.
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