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Steuerpflicht,Inländische Einkünfte

Mandant M ist als angestellter Photovoltaik-Spezialist und Dozent ausschließlich im Ausland tätig. Er hat sich im Jahr 2018 aus Deutschland abgemeldet und war bis einschließlich 2020 in China und im Jahr 2021 in Ghana tätig. Der Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland hat M nach Steuerklasse I abgerechnet und Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abgeführt. M hat eine Eigentumswohnung in Deutschland, die aber ungenutzt blieb. M möchte jetzt in Deutschland für 2020 und 2021 eine Steuererklärung abgeben, weil er mit Erstattungsansprüchen rechnet. Im Ausland musste M keine Steuererklärung abgeben. Frage: Kann M ohne melderechtlichen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland und auch ohne inländische Einkünfte eine Steuererklärung in Deutschland abgeben? Falls nicht, ist die einbehaltene Lohnsteuer verloren?
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