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Bauleistungen,§ 13b UStG,Bauabzugsteuer

Mein Mandant hat sich in folgenden Bereichen lt. Gewerbeanmeldung selbständig gemacht: Dachseitige Montage einer Photovoltaikanlage (Konstruktion für die Befestigung auf dem Dach; Verkabelung. Verlegung und Montage der Module; Montage der Anschlussleitung bis an den Zählerschrank). Den Anschluss der Photovoltaikanlage am Zählerschrank nimmt ein Elektriker vor. Der aktuelle Hauptauftraggeber X ist in der gleichen Branche tätig. Für diesen ist mein Mandant als Subunternehmer tätig. Zusätzlich werden auch Privatkunden betreut. Das Material wird in der Regel vom aktuellen Hauptauftraggeber X gestellt und direkt mit dem Privatkunden abgerechnet. Mein Mandant stellt dem Kunden lediglich die Montage der Anlage in Rechnung. Muss mein Mandant seinen Privatkunden eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und seinem Hauptauftraggeber X eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und § 13b UStG und eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis Übergang Steuerschuldnerschaft ausstellen?
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