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Einkommensteuer,IAB,Aufstockung

Der Mandant hat im Jahr 2020 einen Gewinn vor IAB in Höhe von 222.000 €. Somit liegt er über der Gewinngrenze von 200.000 €. Wir möchten im Jahr 2020 einen IAB aus dem Jahr 2019 erhöhen. Gilt dann auch die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr 2020? Gibt es eine Möglichkeit, einen IAB im Jahr 2020 zu bilden?
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