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Investitionsabzugsbetrag,Einbringung EU in GbR,§ 7g EStG

Ein bilanzierender Steuerpflichtiger hat im VZ 2018 einen Investionsabzugsbetrag gebildet. Zum 1.1.2020 wurde aus dem Einzelunternehmen eine GbR mittels Einbringung des Einzelunternehmens in die GbR. Die Tochter des Steuerpflichtigen wird gleichberechtigte Gesellschafterin. Der IAB wurde bis dahin nicht aufgelöst oder anderweitig „benutzt“. Wird der IAB mit übertragen bzw. kann der IAB nun für Anschaffungen im Gesamthandsvermögen der GbR genutzt werden oder muss der Steuerpflichtige diesen entsprechend über seine persönliche Steuererklärung regulär rückwirkend auflösen?
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