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Privates Veräußerungsgeschäft,Gewerblicher Grundstückshandel

Unser Mandant erwarb mit Urkunde vom 4. April 2013 ein Zweifamilienhaus. Wegen der Betreuung eines der Verkäufer war die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Der rechtskräftige Beschluss vom 14. August 2013 wurde dem Notar am 16. August 2013 zugestellt. Am 19. August 2013 fertigte der Notar einen entsprechenden Nachtrag zur Urkunde. Die Ausfertigung für den Mandanten wurde aber erst am 26. November 2013 erstellt. Die Eintragungen im Grundbuch sind am 25. November 2013 erfolgt. Frage: Ab wann endet die Frist für ein Spekulationsgeschäft? Außerdem möchte der Mandant das Objekt in vier Eigentumswohnungen aufteilen. Entsteht durch die Veräußerung der vier Eigentumswohnungen ein gewerblicher Grundstückshandel, oder werden die vier Eigentumswohnungen als Einheit behandelt, da sie das gesamte Gebäude darstellen?
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