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Vorbehaltsnießbrauch,Zurechnung Einkünfte,Mietvertrag,§ 21 EStG

Mandanten von mir haben ein fremdvermietetes Mehrfamilienhaus an ihre Tochter übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Wer muss im Mietvertrag als Vermieter stehen, die Eltern als Nießbraucher oder die Tochter als Eigentümerin?
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