Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Fünftelregelung,Zusammenballung

Keine Anwendung der Fünftelregelung auf eine Abfindungszahlung: Einkünfte 2019: 77.000 € Einkünfte 2020: 12.000 € (Arbeitslohn 01–02/2020) 20.000 € (Arbeitslosengeld 03–12/2020) 19.500 € (Abfindung) 51.500 € (gesamt) Das Finanzamt hat hier die Anwendung der Fünftelregelung mit der Begründung verwehrt, dass die Abfindung in Höhe von 19.500 € nicht die entgangenen Einnahmen für die zehn Monate im Jahr 2020 (60.000 €) übersteigt. Weiterer Wortlaut: Da die Einkünfte im Jahr der Abfindungszahlung (51.500 €) nicht höher sind als die Einnahmen des Vorjahres (77.000 €), kommt die Fünftelregelung nicht zur Anwendung (Begründung vom Finanzamt). Wie sehen Sie das?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen