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§ 516 BGB,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 14 BewG,Ablösung eines Nießbrauchs

Wir haben ein Mandat neu übernommen. Die Eltern hatten die von ihnen genutzte Wohnung an ihre Tochter verschenkt. Die Eltern behielten sich das Nießbrauchsrecht vor. Die Eltern benötigten dann Geld. Mit notariellem Vertrag wurde das Nießbrauchsrecht den Eltern abgekauft. Die Tochter bezahlte hierfür einen Preis von 500 T€. Der Vater ist 72 Jahre alt, die Mutter 69 Jahre. Wir würden die Lebensdauer der Eltern beziehungsweise des länger lebenden Elternteils nach der Sterbetafel nehmen. Wir würden dann das Nießbrauchsrecht auf diese Jahre abschreiben. Ist dies zutreffend?
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