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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Vorsteuerabzug

A, geschäftsführender Alleingesellschafter der A GmbH, verstirbt und hinterlässt als Alleinerbin seine Ehefrau. An der Beerdigung nebst anschließendem Beerdigungskaffee für A nehmen Familienangehörige, Freunde des A sowie Geschäftspartner der A GmbH teil. Die A GmbH legt eine auf die A GmbH ausgestellte (formal ordnungsgemäße) Rechnung eines Gasthauses für Speisen und Getränke (sog. Beerdigungskaffee im Anschluss an die Beerdigung des verstorbenen A) vor. Aus der Rechnung ergibt sich nur eine einzige Gesamtsumme für Speisen und Getränke. Fragen: Ist die A GmbH vorliegend bezüglich des Beerdigungskaffees zum Betriebsausgabenabzug/Vorsteuerabzug berechtigt? Ggf.: Wäre die A GmbH zum anteiligen Betriebsausgabenabzug/Vorsteuerabzug (bezüglich der teilgenommenen Geschäftspartner) berechtigt, wenn sie die Gesamtteilnehmerzahl sowie die teilgenommenen Geschäftspartner anhand einer Teilnehmerliste dokumentieren bzw. aufteilen könnte?
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