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Freizügigkeitskonto,Rürup-Rente,Übertragung

Meine Mandantin war in früheren Jahren in der Schweiz als Grenzgängerin beschäftigt. Aus dieser Zeit steht noch ein Betrag auf dem Freizügigkeitskonto bereit. Sie fragt nun nach, ob sie, ohne einen steuerpflichtigen Zuschuss zu generieren, diesen Betrag in eine deutsche Rentenversicherung einzahlen kann. Meines Erachtens sollte dies möglich sein, sofern der Auszahlungsbetrag zeitnah in eine sog. Basisversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG), also eine Rürup-Rente, einbezahlt wird.
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