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Einkommensteuer,Arbeitgeberzuschuss,Direktzahlung Betreuungseinrichtung

A ist Arbeitnehmer. Sein Arbeitgeber übernimmt die ihm anfallenden Kinderbetreuungskosten, u.a. Kindergartenbeiträge und Kosten für eine Nachmittagsbetreuung. A möchte, dass sein Arbeitgeber die Erstattung direkt an die jeweilige Betreuungsstelle vornimmt. Frage: Kann der Arbeitgeber die Lohnbestandteile steuerfrei stellen, wenn er die Kindergartenbeiträge und Zahlungen für Nachmittagsbetreuung direkt an die jeweilige Einrichtung überweist?
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