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Einkommensteuer,Corona,Nachträgliche Herstellungskosten

Unser Mandant hat 2019 ein Hotel gekauft und in den Jahren 2019–2022 diverse Erhaltungsaufwendungen durchgeführt. Die Summe der Erhaltungsaufwendungen liegt über der 15-%-Grenze und würde zu Anschaffungskosten führen. Allerdings hat unser Mandant sehr viele Erhaltungsaufwendungen nur aufgrund der Corona-Krise vorgenommen – beispielsweise die Oberflächen abwischbar gemacht, Wege & Außenbereiche erweitert, um Ansteckungen zu vermeiden. Ein Großteil der Aufwendungen war über die Überbrückungshilfen förderfähig, und der Mandant hat diese entsprechend erstattet bekommen. Können die coronabedingten und/oder die coronabedingten und erstatteten Erhaltungsaufwendungen separat behandelt und bei der Berechnung der 15-%-Grenze außer Acht gelassen werden?
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