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Handwerkerleistung,Abschlagszahlung,§ 35a EStG

Die Mandanten haben im Jahr 2020 eine Anzahlung auf Handwerkerleistungen entrichtet. Die Schlussrechnung erfolgte im Jahr 2021. Kann aus dieser Anzahlungsrechnung die Steuerbegünstigung in Anspruch genommen werden?
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