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Einkommensteuer,§-6b-Rücklage,Reinvestitionsgut

Die A-GmbH hat im Jahr 00 zulässigerweise eine §-6b-Rücklage i.H.v. 1.000 GE gebildet, die Voraussetzungen lagen vor, im Jahr 04 wurde mit der Herstellung eines neuen Gebäudes begonnen (die Rücklage soll mit den Herstellungskosten verrechnet werden). Für das Jahr 03 soll ebenfalls eine §-6b-Rücklage i.H.v. 500 GE gebildet werden. Diese soll ebenfalls für das o.g. Bauvorhaben berücksichtigt werden. Kann die neue Rücklage auch für dieses Vorhaben verwendet werden mit einer neuerlichen Frist bis ins Jahr 07 bzw. 09?
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