Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Entnahme,§-6b-Rücklage

Folgenden Fall von 2020 bearbeite ich gerade und bitte um Ihre Meinung dazu: Mein Kunde besitzt im Privatvermögen mehrere Immobilien, des Weiteren auch im Betriebsvermögen (gewerblicher Grundstückshandel). Der Kunde hat im Jahre 2020 an seine vier Kinder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine Immobilie (Mehrfamilienhaus) übertragen und sich und seiner Ehefrau einen Nießbrauchsvorbehalt eintragen lassen. Diese Immobile befindet sich aber im Betriebsvermögen! Wert der Immobilie ca. 800.000 €, Mieteinnahmen p.a. ca. 50.000 €, Buchwert 31.12.2020 225.000 € Als steuerliche Konsequenz sehe ich folgendes Procedere: – Schätzung eines Sachverständigen über den Wert der Immobilie oder aber verbindliche Anfrage beim Finanzamt – Feststellung des Kapitalwerts des Nießbrauchsvorbehalts (für die Eheleute) Alter Ehemann: 70 Jahre, Vervielfältiger 10,008; Alter Ehefrau: 63 Jahre, Vervielfältiger 13,156 Miete 50.000 € x 13,156 = 657.800 € Wert des Nießbrauchs – Entnahme des Grundstücks zu folgendem Wert: Wert der Immobilie abzüglich Kapitalwert des Nießbrauchs (800.000 € ./. 657.800 € = 142.200 €) – Einstellung des Werts in eine §-6b-Rücklage für eine spätere Neuanschaffung, um eine Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen