Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Investitionsabzugsbeträge,§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG,PV-Anlage

Ein Mandant hat im Juni die Platten auf dem Dach für eine Photovoltaikanlage mit 27 kw/p Leistung installiert. Rechnungsstellung und Zahlung erfolgt hierfür im Juni 2021. Der Wechselrichter wird erst im März 2022 eingebaut. Somit findet auch erst ab März 2022 die Stromeinspeisung statt und damit auch die Inbetriebnahme. Kann in der Einkommensteuererklärung für 2021 noch ein Investitionsabzubetrag in Höhe von 50 % der gesamten Anschaffungskosten nach § 7g EStG geltend gemacht werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen