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Kindergeld,Luxemburg

Der deutsche Arbeitnehmer X ist Anfang 2020 zu seiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) nach Luxemburg gezogen. Im Januar 2020 wurde der gemeinsame Sohn geboren. X ist weiterhin bei seinem deutschen Arbeitgeber beschäftigt und pendelt nach Deutschland bzw. von seiner zusätzlich beibehaltenen Wohnung in Deutschland. Aufgrund des beibehaltenen Wohnsitzes in Deutschland zusätzlich zu dem in Luxemburg wird X eine Steuererklärung als unbeschränkt Stpfl. in Deutschland abgeben. Für das Kind wird Luxemburger Kindergeld bezahlt. Kann X den vollen Freibetrag für das Kind in seiner Steuererklärung ansetzen (7.812 €) oder nur den halben? Und ist das Luxemburger Kindergeld (ggf. voll oder hälftig) gegenzurechnen oder der theoretische deutsche Anspruch? Ist es von Belang, dass das Kind keine deutsche Steuer-ID hat?
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