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Einkommensteuer,Geschäftsführer-Vergütung,Pkw-Überlassung

Mein Mandant ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Seine Pensionszusage ist nunmehr fällig, er ist bereits 68 Jahre alt. Es soll ihm nun kein Gehalt mehr für seine Tätigkeit als Geschäftsführer im Rahmen eines Geschäftsführeranstellungsverhältnisses bezahlt werden, stattdessen soll die Pension vereinbarungsgemäß monatlich ausbezahlt werden. Ist dies möglich, dass er parallel quasi „ehrenamtlich“ als Geschäftsführer bestellt bleibt und daneben seine Pension bezieht? Und kann ihm die GmbH weiterhin einen Pkw zur Verfügung stellen und im Rahmen der 1-%-Regel abrechnen?
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