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Verlust,Nutzung

Uns stellt sich die Frage, ob ein zuletzt zum 31.12.2010 gesondert festgestellter Verlustvortrag noch weiter vorgetragen und für Veranlagungen zur Einkommensteuer der Jahre 2018 ff. zugrundegelegt werden kann. Seit 2011 ist bisher keine Veranlagung erfolgt, es gab Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Verlustvortrag wurde nicht weiter vom Finanzamt vorgetragen. Hätte nicht ein Feststellungsbescheid von Amts wegen ergehen müssen? Ist der Verlust vollständig verloren?
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