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Einkommensteuer,Veräußerung eines Grundstücks,Gestaltungsmissbrauch

Es betrifft eine typische Betriebsaufspaltung. Dem Alleingesellschafter der GmbH gehört auch zu 100 % das von der GmbH genutzte Grundstück. Zur Beendigung der Betriebsaufspaltung könnte das Grundstück an die GmbH veräußert werden. Würde der Kaufpreis z.B. nur zu 15 % vom Zeitwert des Grundstücks angesetzt, könnte dann Grunderwerbsteuer eingespart werden oder läge ein Gestaltungsmissbrauch vor, weil es sich um Betriebsvermögen handelt? Wie wäre der Verkauf unter Wert ertragsteuerlich beim Grundstücksbesitzer zu behandeln?
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