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§ 21 EStG,§ 11 EStDV,Teilentgeltliche Übertragung

Ein Grundstück (Verkehrswert 600.000 €) soll gegen Kaufpreis 200.000 € plus dauernde Last (Kapitalwert 100.000 €) gemischt geschenkt werden. Der Schenker wird die Einkünfte mit dem Ertragsanteil als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterwerfen. Der Beschenkte wird den nach finanzmathematischer Methode berechneten Zinsanteil als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend machen. Zu 50 % (unentgeltlicher Anteil) übernimmt er die AfA des Schenkers, zu 50 % (entgeltlicher Anteil) macht er AfA aus Anschaffungskosten geltend. Ist das einkommensteuerlich so möglich und richtig? Muss eine dauernde Last gegeben sein, oder geht das auch mit einer Leibrente? Fällt bei entfernter Verwandtschaft nur auf den entgeltlichen Anteil Grunderwerbsteuer an?
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