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Einkommensteuer,Bewegliches Wirtschaftsgut,Wallbox

Unser Mandant, ein Einzelunternehmer, beabsichtigt, eine Wallbox zum Aufladen des betrieblichen E-Fahrzeugs an seinem privaten Haus anzubringen und die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer als Betriebsausgabe geltend zu machen. Handelt es sich bei einer Wallbox um ein bewegliches Wirtschaftsgut, oder könnte es steuerrechtlich zu Problemen führen, dass die Wallbox an der Fassade oder dem Grund und Boden des privaten Grundstücks verankert ist?
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