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Kindergeld,Tochter,Sohn

Der Steuerpflichtige (Vater) ist unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig. Er hat zwei Kinder, die Tochter (Alter 22) und den Sohn (Alter 19), die beide bei der Ex-Frau in Luxemburg leben. Die Tochter studiert in England und lebt dort ganzjährig im Studentenwohnheim. Der Sohn geht noch zur Schule und lebt ganzjährig bei der Mutter im Haushalt in Luxemburg. Kindergeld erhält der Vater nicht. Fragen: 1. Ist ein Kindergeldanspruch bzw. Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung des Vaters für die im Ausland lebenden Kinder zu berücksichtigen? 2. Kann für die in England lebende Tochter der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes geltend gemacht werden? Falls ja, kann der volle Freibetrag geltend gemacht werden, weil die Mutter in Luxemburg zur Steuer veranlagt wird?
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