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Aufwandsentschädigung öffentlicher Kassen,Mehrere Tätigkeiten,§ 3 Nr. 12 EStG

Herr xy erhält als Verwaltungsrat mehrerer (verschiedener) öffentlich-rechtlicher Unternehmen (öffentliche Kassen) Aufwandsentschädigungen von jeweils unter 250 € monatlich. Er ist kein Arbeitnehmer. Frage: Ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei, da diese unter 250 € beträgt (R 3.12 (3) S. 2 LStR) und der Freibetrag für jede einzelne Tätigkeit gilt?
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