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Wohnsitz,Unbeschränkte Steuerpflicht,Familienwohnsitz

Sachverhalt: Ein Ehepaar (Ehe intakt; kinderlos) hat sowohl in München eine Mietwohnung zur Eigennutzung (Mieterin im Mietvertrag ist alleine die Ehefrau) als auch ein gemeinsames Haus in Österreich (Eigentümer beide). Die Ehefrau (deutsch) unterhält die Wohnung in München, weil sie dort umfangreichen Grundbesitz hat, den sie von dort aus verwaltet, und Mutter sowie nahe Angehörige in München hat. Der Ehemann (österreichisch) ist überwiegend im österreichischen Eigenheim. Außerdem ist die Wohnung in München groß genug, dass beide Ehegatten diese nutzen (können). Frage: Hat der Ehemann mit dieser Konstellation eine Wohnung in München inne bzw. unterliegt er der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland?
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