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Außenprüfung,Beauftragung anderes Finanzamt,§ 195 Abgabenordnung

Die A GmbH hat ihren Betriebssitz im Bundesland B und eine Betriebsstätte im Bundesland C. Das Finanzamt für C teilt der A-GmbH ohne nähere Angaben mit, eine Außenprüfung für die Jahre 2016 bis 2018 durchführen zu wollen. Dabei sollen alle Steuerarten (KSt, GewSt und USt) geprüft werden. In der Anordnung steht, dass das Finanzamt für C mit dem Erlass der Prüfungsanordnung sowie der Durchführung der Prüfung vom zuständigen Finanzamt für B beauftragt ist. Frage: Kann das für B zuständige Finanzamt ohne nähere Begründung einen Prüfungsauftrag an ein anderes, in einem anderen Bundesland liegendes Finanzamt abgeben?
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